Unternehmensberatung

Augenoptiker und Hörakustiker sollten die staatliche Investitionsprämie unbedingt nutzen

Augenoptiker und Hörakustiker sollten die staatliche Investitionsprämie unbedingt nutzen

Das Geld liegt auf der Straße, so könnte die provokative Überschrift meines Artikels zur aktuellen Investitionsprämie der durch die Corona-Krise gebeutelte Wirtschaft eigentlich auch lauten. Momentan ist ja ohnehin alles anders. Hotels und Restaurants sollen für den durch die CoVID19 Krise entgangenen Gewinn im November 2020 gar 80% des Vorjahresumsatz erhalten. Also Ersatz des entgangenen Gewinns durch 80% des Umsatzes. Alle anderen Betriebe erhalten jedoch zumindest 14% des finanziellen Einsatzes bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit steuerfrei zugeschossen. Klingt auch gut. Andererseits müssen die Kosten für die Förderungen auf der anderen Seite ja wohl vom Staat auch wieder budgetär eingenommen werden. Wahrscheinlich ohnehin wieder auf Umwegen von uns selbst. Ganz ehrlich, wer jetzt als Unternehmer die Investitionsprämie nicht nutzt, der lässt Geld an sich vorbei- oder im schlimmsten Fall abfließen.


Erstellen Sie jetzt Ihr Projekt und investieren Sie

Die drei Fördergebiete Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit könnten zum Beispiel folgende Projekte beinhalten. Im Bereich der Ökologisierung steht wohl der Klimaschutz als Ziel im Vordergrund. So könnten Elektrofahrzeuge, eine Energieeinsparung von Wasser oder der Heizung oder eine Gebäudesanierung dies umfassen. Der Bereich Digitalisierung ist ohnehin in der Augenoptik und Hörakustik dauerpräsent. Neben Investitionen in eine Neuanschaffung oder Erweiterung der Branchensoftware oder der Erstellung eines Webshops oder der Integration eines Online-Terminkalenders, wäre die Nutzung einer Cloud oder die Verbesserung der eigenen IT-Sicherheit Beispiele für die Digitalisierung. Im Themengebiet Gesundheit sei die Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten als Beispiel angeführt. Kommen auf Basis dieser Aufzählungen Ideen für neue Projekte in Ihrem Unternehmen?

Die Untergrenze für die Investitionen liegt übrigens nur bei 5.000 Euro. Da fallen selbst Modernisierungen im Bereich des Mikrokosmos im Betrieb an. Mir fallen da sofort die Modernisierung der Branchensoftware, die Neuanschaffung eines umweltfreundlicheren Schleifautomaten, der Aufbau eines eigenen Webshops, die Modernisierung des Refraktionsraumes, die Anschaffung eines 3D- Scanner zur Digitalisierung von Gehörgangsabformungen und vieles mehr ein.

Bei der Investitionsförderung können sogar mehrere kleinere Investitionen mit jeweils bis zu 800 Euro als geringwertige Wirtschaftsgüter im Antrag zusammengerechnet werden. Recherchiert man in der FAQ vom AWS, so liest man, dass geringwertige Wirtschaftsgüter lediglich drei Jahre im Anlagegut des Unternehmens behalten werden müssen.


Antrag muss bis Ende Februar 2021 erfolgen

Wichtig ist, dass man ab sofort bis zum 28.02.2021 einen Antrag über die Webseite vom AWS stellt. Übrigens ist die Webseite sehr informativ und übersichtlich gegliedert. Die Investitionen müssen in Folge bis spätestens 28.02.2022 umgesetzt werden. Alles in allem ist diese Förderung sehr unternehmerfreundlich gestaltet.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Beratung zur sinnvollen und zielorientierten Projektentwicklung als Unternehmensberater in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit zur Verfügung. Senden Sie mir bei Interesse eine eMail an office@hbpro.at.